Rahmen zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsgesetzen von der Europäischen Kommission genehmigt

22. Juli 2010

Die Europäische Kommission hat eine Rahmenregelung der Bundesregierung genehmigt, mit welcher der Aufbau von Hochleistungsnetzen in Gebieten mitfinanziert werden kann, in denen ein Ausbau der Netze durch den Markt nicht zu erwarten ist.

Mit der Rahmenregelung muss nun nicht mehr jeder Fall von der Europäischen Kommission geprüft werden, was die Entscheidungen und den Handlungsspielraum der Kommunen und Länder erweitert. 

Die Bundesregierung sieht eine Versorgung mit Breitbandanschlüssen als Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wachstum in den Kommunen an.

Für die Herstellung dieser Versorgung sind die Unternehmen zuständig. In Gebieten, wo der Aufbau durch den Markt wegen zu schmaler Bandbreiten jedoch nicht möglichist, kann die Erschließung auch von der Regierung gefördert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass die Länder und Kommunen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

Autor/Quelle | BMWi

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